Blue Flower

Der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere ist wenig überrascht über die illegalen Wolfsabschüsse im Kanton Wallis und Graubünden, lehnt diese aber aus rechtlichen Gründen ab. Wie befürchtet, nimmt die betroffene Bevölkerung infolge der rigiden Schutzbestimmungen die Sache zunehmend selber in die Hand.

Bern, 17.03.2016 - Die vorgefundenen Tierkadaver müssen unabhängigen Untersuchung zugeführt und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Die Abschüsse deuten auf die Folgen des rigiden Schutzkonzeptes des Bundes und das zunehmende Gefühl der Hilflosigkeit der Direktbetroffenen hin.

Der Verein Lebensraum ohne Grossraubtiere fordert deshalb mehr Handlungsspielraum auf kantonaler Ebene. Mit den gefundenen Tierkadavern taucht erneut die Frage auf, ob es sich tatsächlich um Wölfe handelt. Erste eine DNA-Anaylse und eine unabhängige kraniologische Untersuchung kann Klarheit schaffen.

Der Kadaver des Jungwolfs in Sils im Domleschg. (Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)

Der Kadaver des Jungwolfs in Sils im Domleschg. (Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)

Kann eine rein äusserliche Untersuchung aufgrund des Zustandes der Kadaver überhaupt gemacht werden? Waren die Tier eventuell krank, hatten Tollwut und verhielten sich anormal? Deutet die Feststellung eines starken Gebisses, ähnliche Grösse und Gewicht, automatisch auf Wolf hin?

Der Verein fordert aufgrund der aufgeworfenen Fragen eine vertiefte unabhängige Prüfung und eine Veröffentlichung des Berichts. Sollen die Kadaver als Beweismittel für die eingeleiteten Strafuntersuchungen dienen, muss Transparenz geschaffen werden. Dazu gehören auch die Beantwortung der gestellten Fragen und Forderungen des Vereins Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere nach mehr Handlungsspielraum in der Gesetzgebung.

Auskunft: G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58

Der Vorstand des Lebensraums Schweiz ohne Grossraubtiere informiert am 3. März 2016 eine Delegation von National- und Ständeräten sowie verschiedene landwirtschaftliche Verbände über die Situation der Grossraubtiere in der Schweiz

Dabei wurden die Anwesenden über die Umsetzung des Austrittes aus der Berner Konvention sowie der Motion Rieder (Imoberdorf) über die ganzjährige Bejagbarkeit des Wolfes, welche am 9. März 2016 vom Ständerat behandelt wird, sensibilisiert.

Der Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere hat im Weiteren seine Kernthemen wie den Erhalt des ländlichen Wirtschafts- und Lebensraums der Schweiz, den Schutz der Bevölkerung, die Sicherung der Landwirtschaft, die Interessenkonflikte mit dem Tourismus sowie Kosten- und Rechtsfragen präsentiert.

Die politischen Anträge sind deponiert. Der Verein erwartet die Umsetzung im Interesse und Respekt gegenüber den ländlichen Regionen. Die betroffenen Bevölkerungsgruppen zählen auf die Solidarität der Parlamentarier aus den urbanen Regionen.

Weitere Auskünfte:

G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58 Ko-Präsident Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Änderung des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf gejagt werden kann. Diese Massnahme geht deutlich weiter als die massvolle Bestandesregulierung, welche das Parlament noch im vergangenen Jahr beschlossen hatte.

Bern, 05.02.2016 - Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Mo. Imoberdorf (Rieder) 14.3570 „Den Wolf als jagdbare Tierart einzustufen“ zuzustimmen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, das Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass der Wolf ganzjährig gejagt werden kann.

Die Kommission hat einmal mehr betont, die Bedenken der betroffenen Bergkantone in der Sache Wolf müssten ernst genommen werden. So ist sie grundsätzlich der Auffassung, dass die Kantone für den Einzelabschuss von Wölfen mehr Kompetenzen bekommen sollten, als dies gegenwärtig im Gesetz vorgesehen ist.

Palazzo federale

Die Kommissionmehrheit will aber noch einen Schritt weiter gehen und mit der Annahme der Motion ein Zeichen setzen. Sie ist der Auffassung, das bisherige Konzept von Massnahmen zur Schadensverhütung (Herdenschutz) und einzelnen Abschüssen von schadenstiftenden Wölfen und bei regional hohen Beständen sei nicht ausreichend.

Die Zunahme der Wölfe müsse mit wirkungsvollen Bestandeseingriffen gebremst werden, das würden die Erfahrungen in verschiedenen Ländern Europas zeigen. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Forderung nach der Jagd auf den Wolf deutlich über den Rahmen hinausgeht, welcher mit der im letzten Jahr angenommenen Motion Engler 14.3151 gesteckt wurde.

Ebenso wenig ist die Jagd vereinbar mit dem Verbleib in der Berner Konvention, welche den Wolf als streng geschützte Tierart führt. So lehnt denn auch die Minderheit der Kommission die Motion ab und verweist auf die ausgewogene Lösung, welche die Räte mit der Überweisung der Motion Engler gefunden hätten. Diese versuche, den Anliegen der Bergbevölkerung und dem Schutz des Wolfes Rechnung zu tragen.

Sowohl die Verfassung wie auch die Berner Konvention gewährleisteten den Schutz des Wolfes in der Schweiz, stellt die Minderheit fest, schon nur deshalb stünde die Jagd ausser Frage. Im Zusammenhang beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative 14.320 des Kantons Wallis „Wolf. Fertig lustig!“ keine Folge zu geben.

Die Initiative fordert das Parlament zu einer Gesetzesänderung auf, die mit dem Anliegen der Motion übereinstimmt. Vor dem Hintergrund der Zustimmung zur Motion müsse das Parlament nicht selber gesetzgeberisch tätig werden, stellt die Kommission fest.

Bern, 26.01.2016 - Seit gut fünf Jahren bastelt das BAFU an einem wirksamen Wolfskonzept herum. Entgegen besseren Wissens hält es am Prinzip einer flächendeckenden Ausbreitung der Wölfe in der Schweiz fest.

Die Konsequenzen sind heute feststellbar: Rekordhohe Risszahlen bei Nutztieren im Sömmerungsgebiet, Übergriffe auf Rinder auf den Heimbetrieben und streunende Wölfe in Siedlungen. Der Bund bessert ständig nach und betreibt eine „Pflästerlipolitik“.

In der vorliegenden Vollzugshilfe zum Wolfsmanagement bekennt er sich erstmals zur Gefährlichkeit vom Wolf für den Menschen beziehungsweise Haushunden. Die Einschätzung vom BAFU geht in die richtige Richtung, klammert aber die Gefährlichkeit von Wölfen für die Nutztiere aus.

So schätzt das BAFU die Tötung von Nutztieren am hellen Tag als unbedenkliches Verhalten ein. Ebenso Risse in der Nähe von bewohnten Häuser und Siedlungen. Bloss auffällig verhält sich ein Wolf, der trotz Herdenschutz in der Nähe von Siedlungen Nutztiere wie Kälber, Schafe oder Ziegen angreift und tötet.

Tötet ein Wolf hingegen ein Haushund, ist das Grund genug, ihn sofort zum Abschuss freizugeben. Nutztierhalter und deren Schutzbefohlene werden dem Wolf quasi zum Frass vorgeworfen. Die Interessen der Bergbevölkerung und Tierhalter werden ignoriert.

Der Verein Lebensraum ohne Grossraubtiere fordert das BAFU auf, dringend Korrekturen vorzunehmen: Wolfangriffe auf Nutztiere sind als unerwünschtes und problematisches Verhalten eines Wolfes einzustufen.

Weitere Auskünft: G. Schnydrig Tel. +41 78 736 62 58 G. Mattei Tel. +41 79 428 40 59 Ko-Präsidenten Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere

Bern, 18.11.2015 - Eingereichter Text: Angesichts der steigenden Problematik, die der Wolf in der Schweiz und speziell im alpinen Raum darstellt möchte ich vom Bundesrat wissen, wie teuer das Wolfskonzept den Steuerzahler jährlich zu stehen kommt. Es sind auch die indirekten Kosten, welche die Wiedereinführung des Wolfs in der Schweiz verursacht, aufzuführen. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass diese Kosten unverhältnismässig gross sind?

Eingereicht von

Freysinger Oskar

Freysinger Oskar

Einreichungsdatum: 22.09.2015. Eingereicht im Nationalrat

Antwort des Bundesrates vom 18.11.2015

Der Umgang mit dem Wolf in der Schweiz wird durch das eidgenössische Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) und durch die dazu gehörende eidgenössische Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) geregelt.

Der Artikel 10bis JSV verpflichtet das Bafu zum Erstellen von Konzepten für bestimmte geschützte Tierarten, insbesondere auch für den Wolf. Das Konzept Wolf Schweiz stellt eine Vollzugshilfe des Bundes dar. Es konkretisiert die Bestimmungen des eidgenössischen Jagdrechts insbesondere bezüglich

  • (a) des Schutzes und der Überwachung des Wolfsbestandes,
  • (b) der Verhütung von Schäden und von Gefährdungssituationen,
  • (c) der Förderung von Verhütungsmassnahmen,
  • (d) der Ermittlung von Schäden und Gefährdungen,
  • (e) der Entschädigung von Verhütungsmassnahmen und Schäden sowie
  • (f) der internationalen und interkantonalen Koordination der Massnahmen.

Die für den Bund entstehenden Kosten werden insbesondere verursacht durch:

  • die Überwachung des Wolfsbestandes (insbesondere genetische Analysen der von den Kantonen gesammelten Proben): im Durchschnitt etwa 200 000 Schweizerfranken pro Jahr
  • den Herdenschutz (Herdenschutzmassnahmen gemäss Artikel 10ter und 10quater JSV): etwa 3 Millionen Schweizerfranken pro Jahr
  • die Schadenvergütung von Nutztierrissen: im Durchschnitt etwa 100 000 Schweizerfranken pro Jahr.

Die Kantone übernehmen 20 Prozent der Schadenvergütungen. Zudem sind sie für die Integration des Herdenschutzes in die landwirtschaftliche Beratung und für die Ermittlung von Schäden verantwortlich. Sowohl beim Bund wie bei den Kantonen werden die anfallenden Mehrarbeiten über den bestehenden Personaletat abgewickelt.

Um das Herdenschutzprogramm aufzubauen, wurde für drei Jahre befristet eine halbe Stelle gesprochen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die monetären Kosten beim Bund von rund 3,3 Millionen Schweizerfranken pro Jahr gerechtfertigt sind. Dies, weil sie nötig sind, damit die Bestimmungen des Jagdrechts umgesetzt werden können, ohne nicht tragbare Auswirkungen auf die Landwirtschaft im betroffenen Gebiet zu verursachen.

Zugriffe
685703