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Bern, 18.11.2015 - Eingereichter Text: Angesichts der steigenden Problematik, die der Wolf in der Schweiz und speziell im alpinen Raum darstellt möchte ich vom Bundesrat wissen, wie teuer das Wolfskonzept den Steuerzahler jährlich zu stehen kommt. Es sind auch die indirekten Kosten, welche die Wiedereinführung des Wolfs in der Schweiz verursacht, aufzuführen. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass diese Kosten unverhältnismässig gross sind?

Eingereicht von

Freysinger Oskar

Freysinger Oskar

Einreichungsdatum: 22.09.2015. Eingereicht im Nationalrat

Antwort des Bundesrates vom 18.11.2015

Der Umgang mit dem Wolf in der Schweiz wird durch das eidgenössische Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) und durch die dazu gehörende eidgenössische Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) geregelt.

Der Artikel 10bis JSV verpflichtet das Bafu zum Erstellen von Konzepten für bestimmte geschützte Tierarten, insbesondere auch für den Wolf. Das Konzept Wolf Schweiz stellt eine Vollzugshilfe des Bundes dar. Es konkretisiert die Bestimmungen des eidgenössischen Jagdrechts insbesondere bezüglich

  • (a) des Schutzes und der Überwachung des Wolfsbestandes,
  • (b) der Verhütung von Schäden und von Gefährdungssituationen,
  • (c) der Förderung von Verhütungsmassnahmen,
  • (d) der Ermittlung von Schäden und Gefährdungen,
  • (e) der Entschädigung von Verhütungsmassnahmen und Schäden sowie
  • (f) der internationalen und interkantonalen Koordination der Massnahmen.

Die für den Bund entstehenden Kosten werden insbesondere verursacht durch:

  • die Überwachung des Wolfsbestandes (insbesondere genetische Analysen der von den Kantonen gesammelten Proben): im Durchschnitt etwa 200 000 Schweizerfranken pro Jahr
  • den Herdenschutz (Herdenschutzmassnahmen gemäss Artikel 10ter und 10quater JSV): etwa 3 Millionen Schweizerfranken pro Jahr
  • die Schadenvergütung von Nutztierrissen: im Durchschnitt etwa 100 000 Schweizerfranken pro Jahr.

Die Kantone übernehmen 20 Prozent der Schadenvergütungen. Zudem sind sie für die Integration des Herdenschutzes in die landwirtschaftliche Beratung und für die Ermittlung von Schäden verantwortlich. Sowohl beim Bund wie bei den Kantonen werden die anfallenden Mehrarbeiten über den bestehenden Personaletat abgewickelt.

Um das Herdenschutzprogramm aufzubauen, wurde für drei Jahre befristet eine halbe Stelle gesprochen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die monetären Kosten beim Bund von rund 3,3 Millionen Schweizerfranken pro Jahr gerechtfertigt sind. Dies, weil sie nötig sind, damit die Bestimmungen des Jagdrechts umgesetzt werden können, ohne nicht tragbare Auswirkungen auf die Landwirtschaft im betroffenen Gebiet zu verursachen.

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