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BR Simonetta Sommaruga
Eidg.Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Bern, 9. Juni 2022

Notstand durch unkontrollierte Anwesenheit von Wölfen in allen Alpenkantonen / Erlass einer Notverordnung zur Regulation der Wolfspopulation

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,

In den letzten Jahren wurde die Landwirtschaft von den Bundes- und Kantonsverwaltungen mit den verschiedensten Verordnungen und Auflagen zu den Grossraubtieren und speziell zum Wolf eingedeckt.

Unter Berücksichtigung aller getroffenen Massnahmen und Konzepte ist die aktuelle Situation schlicht gesagt katastrophal. Bereits vor der eigentlichen Alpsaison wurden in den Frühjahrsweiden weit über 100 Nutztiere von den Wölfen gerissen. Vielfach in sogenannt geschützten Situationen und mitten in den Siedlungsgebieten. Insbesondere in den Kantonen Wallis, Graubünden, Uri und Tessin entwickelt sich die Wolfspopulation rasant und entsprechend sind auch massive Nutztierschäden zu verzeichnen. Diese Entwicklung findet nicht nur in den Tälern und Bergen statt, sondern vermehrt auch in der Nähe von Zentren wie Zürich, Novazzano, Taverne sowie im Jura und im Waadtland, um nur einige Beispiele zu nennen.

Sie und Ihre Mitarbeitenden kennen das Thema sehr gut, daher verzichten wir auf weitere Aufzählungen.

Besonders dramatisch präsentiert sich aktuell die Situation im Walserdorf Bosco Gurin im oberen Val Rovana –Tessin: Mindestens 45 Nutztiere wurden in den letzten Tagen von den Wölfen in dieser Region gerissen.

Als Co-Vorsitzende des Vereins Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren appellieren wir an Ihre Sensibilität und Ihr Fachwissen. Wir fordern Sie, geschätzte Frau Bundesrätin auf, dringende Massnahmen zu ergreifen, um die ungebremste Ausbreitung der Wölfe in der Schweiz einzudämmen. Die Schwelle des Tolerierbaren ist längst überschritten. Die betroffenen landwirtschaftlichen Kreise sind verzweifelt und verärgert und drohen, ihr Hab und Gut eigenständig zu verteidigen.

Wir wollen uns kurz fassen und laden Sie ein, zusammen mit dem Gesamtbundesrat die aktuelle Notsituation sorgfältig zu beurteilen und dringende Bundesbeschlüsse zu erlassen.

Insbesondere schlagen wir vor:

  • Den Antrag des Kantons Wallis, eine Notverordnung zu erlassen, damit dieser die Möglichkeit erhält, die Wolfpopulation in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU für eine Zeit von 6 Monaten zu regulieren, mit sofortiger Wirkung zu genehmigen. Diese Notverordnung ist dringend auch auf weitere sehr stark betroffene Kantone auszuweiten
  • Zusätzlich zu den Wildhütern sollen auch lizenzierte Jäger aktiv an der Auffindung jagdbarer Wölfe zugelassen- sowie zur Eindämmung ihrer Anzahl herangezogen werden. Dieses Modell hat sich bereits mit dem "UriModell" oder der selektiven Jagd auf Huftiere und Wildschweine bewährt.
  • -Dem Sekretariat der Berner Konvention in Straßburg gegenüber entschieden aufzutreten, damit die Forderung des Bundes vom August 2018 unverzüglich erfüllt wird, den Schutzstatus der Wölfe von "streng (Anhang II)" auf "geschützt (Anhang III)" zu senken. Zur Umsetzung dieses zentralen Schrittes wünschen wir, dass Sie sich mit den Verwaltungsorganen der Berner Konvention in Straßburg treffen.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Wir erhoffen eine rasche Antwort und die baldmögliche Umsetzung unserer Vorschläge.

Germano Mattei und Georges Schnydrig, Co-Präsidenten der Verein Schweiz zum Schutz des ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren

 

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