Blue Flower

Trotz Herdenschutzmassnahmen können Nutztiere gegen Wolfsattakten kaum geschützt werden. Den Umweltschutzverbänden und dem Bundesamt für Umwelt scheint kein Preis zu hoch, um dem Wolf die flächendeckende Ausbreitung in der Schweiz zu ermöglichen. Das Nachsehen haben die Direktbetroffenen in den Berggebieten und vermehrt auch in den urbanen Regionen der Schweiz. Nun setzen sie sich zur Wehr.

Medienmitteilung vom 23. Oktober 2015

Der Alpsommer 2015 forderte einen hohen Blutzoll bei Nutztieren auf den landwirtschaftlich bewirtschafteten Alpen und Weiden. Der Aufwand für den Herdenschutz, die Beratung, die administrative Abwicklung sowie die finanziellen Einbussen durch den vorzeitigen Abtrieb von Alptieren steigt Jahr für Jahr. Der Erfolg der aufoktroyierten Herdenschutzmassnahmen lässt jedoch auf sich warten.

Im Gegenteil - der neuste Angriff auf Kälber in einer Mutterkuhherde im Kanton St. Gallen durch eine Gruppe Wölfe zeugt von einer neuen Dimension, welche von den Bewirtschaftern nicht mehr hingenommen werden kann. Es kommen Zweifel auf, ob die Tiere in der Schweiz wirklich echte Wölfe sind. Diese werden von den Fachpersonen der Bundesämter als sehr menschenscheu und zurückgezogen charakterisiert.

Wolf

Das Auftauchen von „Wölfen“ in der Nähe von Siedlungen, Vorgärten und nun inmitten einer Mutterkuhherde entspricht jedenfalls nicht diesem Bild. Es muss endlich erkannt werden, dass eine ungehinderte flächendeckende Ausbreitung des Wolfes inakzeptable Folgen für die Bevölkerung, die Landwirtschaft und den Tourismus nach sich zieht.

Es braucht eine saubere Zusammenstellung aller Kosten, welche die Präsenz des Wolfes in der Schweiz verursacht. Der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere verlangt von jedem Kanton eine korrekte und transparente Kosten – Nutzen Rechnung. Jeder Kanton muss selber entscheiden können ob er die Lasten, welche durch die Präsenz der Grossraubtiere entstehen, tragen will.

Der heute geltende Schutzstatus des Wolfes ist nicht gerechtfertigt und muss angepasst werden. Das Parlament hat den entsprechenden Auftrag mit der Kündigung der Berner Konvention dem Bundesrat überwiesen – dieser verweigert bis heute die Umsetzung. Parallel dazu ist im Jagdgesetz der Wolf auf die Liste der jagdbaren Tiere zu setzen.

Im Weiteren braucht es eine unabhängige morphologische Untersuchung der gestorbenen, verunfallten oder geschossenen Wölfe in der Schweiz, welche die wahrscheinliche Wolfshund-Hybridisierung nachweist. Gemäss den geltenden Gesetzgebungen sind alle diese Tiere umgehend aus der Natur zu entfernen. Der im September 2015 gegründete Dachverband Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere verfolgt mit Nachdruck diese Ziele. Die kantonalen Sektionen sind vor Ort aktiv und unterstützen die Betroffenen.

Auskunft: G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58 Ko-Präsident Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere

Zugriffe
686570